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Doping

Ein Athlet ist stets bestrebt, zu siegen, das gehört zu seiner Denkweise, oft steht er aber auch unter sozialem und wirtschaftlichem Druck.
Daher ist die Welt der Sportler seit mehreren Jahrzehnten mit dem Dopingproblem konfrontiert, auch der Radsport ist davon betroffen.

Unabhängig davon machen alle Gesellschaftsschichten schnell von Medikamenten Gebrauch. Wir sind davon überzeugt, dass eine kleine Pille Wunder vollbringen kann.

Es ist ganz einfach, mit dem Doping zu beginnen und dadurch die sportlichen Leistungen zu verbessern. Ein Athlet kann schnell in diese Spirale gelangen, ohne dabei das Risiko zu erfassen, dem er sich sowohl im Hinblick auf seine Gesundheit als auch auf die Ethik aussetzt. Letztendlich wird dem Sport selber Schaden zugefügt.  

Es muss zwischen der Benutzung von unerlaubten Substanzen und Methoden im Rahmen von Sportwettkämpfen und außerhalb davon unterschieden werden. Die ersten Anti-Doping-Kontrollen außerhalb eines Sportwettkampfes fanden 1978 statt und wurden vom belgischen internationalen olympischen Komitee (COIB) eingeführt.
Die Doping-Regelung des COIB wurde zu Ende der 80er Jahre angenommen und diente als Grundlage für die Vereinbarung, die zwischen dem Internationalen Olympischen Komitee und den olympischen Sportverbänden unterzeichnet wurde (Barcelona, 1989), um die Listen von Dopingmitteln, Verfahren und Sanktionen international zu vereinheitlichen.

Da ständig neue Medikamente herausgebracht werden, wird die Liste der Dopingmittel kontinuierlich aktualisiert, um dann öffentlich bekannt gemacht zu werden.

Dopingmittel können in zahlreichen Weisen eingenommen werden: nasal, oral, sublingual, rektal, intramuskulär, intraartikulär, subkutan, intravenös oder durch Einatmen. Wie schnell und in welchem Ausmaß die Substanz wirkt, hängt von der Form ab, in welcher sie eingenommen wurde.

Athleten werden heutzutage sehr streng verfolgt und ihre ‚‘whereabouts’ regelmäßig kontrolliert. Nicht nur durch die Einnahme von Dopingmitteln riskiert man Sanktionen, sondern auch, wenn man eine Dopingkontrolle verweigert.  

Im Falle einer strafbaren Handlung können die Sanktionen von einer Wettkampfsperre bis zur Disqualifikation und sogar Gefängnisstrafen reichen.

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